Psychotherapie

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

  • In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
  • Das Sitzungshonorar richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreiten kann. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder ihrer Beihilfestelle ab.

Gesetzliche Krankenversicherungen

  • Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.

Selbstzahler

  • Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.

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