In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten
Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung
übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter
Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in
Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen
Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), überwiegend im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von allen Privaten Krankenkassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt wird.
Zur Zeit wird z.B. eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (=50 min) mit € 100,55 abgerechnet.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenversicherung
ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens
möglich. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter
Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf, um die Frage der Kostenübernahme
zu klären.
Selbstzahler
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.